Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisiering: 13.Januar 2009
Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Arbeitseinsätze. Durch das Akzeptieren des Angebotes, das Erteilen eines Auftrags, die Abnahme von Gütern, die Annahme einer Rechnung, akzeptiert der Auftraggeber ausdrücklich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, Änderungen hierzu wurden schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber erklärt damit auch, von bestehenden eigenen Bedingungen Abstand zu nehmen.
Auftragsbestätigung
Vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Bedingungen werden alle unsere Angebote, Kataloge und Informationen unverbindlich und zu rein informativen Zwecken übergeben. Jeder erteilte Auftrag wird für uns erst nach schriftlicher Bestätigung der Annahme des Auftrags bindend. Liegt diese schriftliche Annahme nicht vor, dann kann die durch uns ausgestellte Rechnung als diese Bestätigung erachtet werden.
Preise
Die Preise werden nach dem Tagespreis abgerechnet, die am Tag der Lieferung, vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher und abweichender Bedingungen, Gültigkeit haben. Bei Bestellabgabe erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Almeco berechtigt ist, die vereinbarten Preise anzupassen, falls Löhne, Sozialabgaben, Rohstoffe, ausländische Valuta oder ähnliches mehr sich seit dem Datum der Vereinbarung erhöht haben. Derartige Preiserhöhungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und sind für diesen bindend.
Abnahme
Alle durch uns verkauften Güter werden an unser Lager geliefert. Die Abnahme der Güter erfolgt in unserem Lager vor dem Verladen auf das Transportmittel. Ab diesem Augenblick geht das Risiko auf den Kunden über. Verlust und Beschädigung gehen ab dann zu Lasten des Kunden.
Höhere Gewalt
Liefertermine sind nur annähernd angegeben. Verzögerungen können weder Anlass für Schadensersatz sein, noch können sie zu einer gesamten oder teilweisen Auflösung des Vertrages oder der Bestellung führen. Wird die Lieferung durch Höhere Gewalt verhindert oder außergewöhnlich erschwert, behält sich Almeco das Recht vor, die Vereinbarungen den Umständen anzupassen oder aber die Vereinbarung zu brechen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf eventuelle Schadensersatzansprüche.
Garantie
Die Garantie kann maximal der entsprechen, die durch den Hersteller gewährt wird und unter den nachfolgend genannten Einschränkungen. Die Lieferungen haben für maximal ein Jahr ab Lieferdatum Garantie. Überschreitet die Gebrauchsdauer 8 Stunden pro Tag, verringert sich die Garantielaufzeit auf maximal 6 Monate.
Garantieansprüche für sichtbare Mängel, die von der Annahme der Güter in unserem Lager ausgeschlossen sind, und Garantieansprüche für verborgene Mängel werden, außer im Fall von Verschulden unsererseits, nur dann akzeptiert, wenn diese ordnungsgemäß und innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Defekts geltend gemacht werden. Unsere Garantie beschränkt sich auf den Austausch durch gleichwertige Güter oder Ersatzteilen, wobei alle Kosten, wie Transport, Versicherung und Montage zu Lasten des Kunden gehen. Die Reklamation muss schriftlich eingereicht werden. Die Garantie erlischt, wenn die bei der Lieferung übergebenen Instandhaltungsvorgaben nicht eingehalten wurden, wenn die gelieferten Güter falsch verwendet wurden oder wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Genehmigung Änderungen vorgenommen hat.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung und Abwicklung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag bleiben die Güter unser Eigentum. Bevor er nicht die Bezahlung angewiesen hat, ist der Kunde nicht berechtigt, die Güter ohne unser Wissen an Dritte zu übertragen.
Im Falle einer Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum der Rechnung wird der Vertrag von Rechts wegen und ohne vorhergehendes Inverzugsetzen und durch die einfache Mitteilung hierüber per Einschreiben als aufgelöst betrachtet.
Reklamationen
Falls nicht unverzüglich nach der Lieferung in unserm Lager reklamiert wird, werden die Frachtbriefe, Lieferscheine, etc. als korrekt anerkannt. Alle sonstigen Reklamationen müssen, um akzeptiert zu werden, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem Empfang der Güter schriftlich eingereicht werden. Beanstandungen geben dem Kunden nicht das Recht, die Bezahlung auszustellen.
Zahlungsmodalitäten
Alle Preise verstehen sich ohne MwSt. und anderen Abgaben, die behördlicherseits auferlegt werden. Jede Rechnung ist zahlbar rein netto an unsere Firma, es sein denn, Abweichendes wurde schriftlich vereinbart. Das Ziehen eines Wechsels ist hiervon nicht ausgenommen. Jede Zahlungsverzögerung setzt den Kunden in die Pflicht, nach vergeblicher Inverzugsetzung, ab dem Rechnungsdatum einen konventionellen Verzugszins von 10 % pro Jahr zu zahlen und dies ungeachtet möglicher Schadensersatzforderungen. Der Zins wird von Monat zu Monat berechnet, wobei jeder begonnene Monat als voller Monat angerechnet wird.
Im Falle einer Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum der Rechnung wird, nach vergeblicher Inverzugsetzung, eine konventionelle Erhöhungssumme von 12 % des zu zahlenden Rechnungsbetrags, mit einem Minimum von 62,00 Euro und einem Maximum von 1.860,00 Euro, aufgeschlagen. Diese Ausgleichsforderung dient dazu, zusätzliche Verwaltungskosten, Debitorenüberwachungsmaßnahmen, Unverfügbarkeit der Mittel und ähnliches abzudecken. Die Forderung bleibt bestehen, auch wenn die überfällige Rechnung bereits zu großen Teilen bezahlt wurde.
Außerdem wird bei Nichtzahlung einer Rechnung zu ihrem Fälligkeitstag die Gesamtheit der Schuldsumme einklagbar werden und das wird zur Folge haben, dass alle Lieferungen bis zum vollständigen Ausgleich der Gesamtschuld ausgesetzt werden.
Zuständigkeit
Alle Streitigkeiten in Bezug auf den abgeschlossenen Vertrag unterliegen belgischem Recht. Ausschließlich die am Ort unseres Firmensitzes ansässige Gerichtsbarkeit ist befugt, derartige Streitigkeiten aufzunehmen. Von diesem Vorgehen kann nur auf Wunsch von Almeco abgewichen werden.

